Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Link zur Förderung

  • Neu, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierung sowie Innovation in Hotel- und Beherbergungsbetrieben
  • Qualitätsverbesserung, Rationalisierung, Modernisierung oder Innovation in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art
  • Neu-, Aus- oder Umbau von Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Diversifizierung der Aktivitätsmöglichkeiten
  • Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen in Tourismusbetrieben

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage einer Rechnungszusammenstellung samt Originalbelegen (bezahlte Rechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge).

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie "Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010719