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Förderung von Investitionen in die Neuerrichtung, Ausbau, Umbau bzw. Qualitätsverbesserung von Gästezimmern und Ferienwohnungen zum Zwecke der privaten Fremdenbeherbergung.
http://www.wirtschaft-burgenland.at/
Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und möglicher Vor-Ort-Kontrolle sowie Vorlage einer Rechnungszusammenstellung samt Originalbelegen (bezahlte Rechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge oder Telebankingauszüge).