Privatzimmerförderung Burgenland 2014 - 2020 Link zur Förderung

Förderung von Investitionen in die Neuerrichtung, Ausbau, Umbau bzw. Qualitätsverbesserung von Gästezimmern und Ferienwohnungen zum Zwecke der privaten Fremdenbeherbergung.

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und möglicher Vor-Ort-Kontrolle sowie Vorlage einer Rechnungszusammenstellung samt Originalbelegen (bezahlte Rechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge oder Telebankingauszüge).

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie "Privatzimmerförderung Burgenland 2014 - 2020" (De-Minimis-Beihilfe)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010701