Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen. Hilfe in besonderen Lebenslagen kann gewährt werden:

  • Zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum (Anschaffung von Möbeln und Küchen, Kautionsausfallshaftung, Mietvertragsvergebührung, Genossenschaftsanteile, Baukostenbeiträge)
  • Zur Beibehaltung von Wohnraum (Übernahme von Miet- und Betriebskostenrückständen)
  • Zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen (Entschuldung in Zusammenarbeit mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatung)

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann durch nicht-rückzahlbare Leistungen, durch Sachleistungen oder durch die Übernahme von Haftungen gewährt werden.

  • Dem Hilfesuchenden erwachsen keine Verfahrenskosten.
  • Die Auszahlung der Hilfe in besonderen Lebenslagen erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft zB durch Ortsaugenschein, Abfrage zu Einkommensdaten, Abfrage von Meldedaten, Abfrage von Versicherungsdaten usw.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs 1 Salzburger Mindestsicherungsgesetz; LGBl Nr 63/2010 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1010529