Angebote der Beratung, Betreuung, Hilfeplanung und von befristeten Arbeitsmöglichkeiten Link zur Förderung

Förderung von Beratungs- und/oder Betreuungsdiensten für MindestsicherungsbezieherInnen. Darunter fallen sozialarbeiterische Angebote, tagesstrukturierende Angebote, Wohnangebote für akut von Obdachlosigkeit betroffene Personen oder Wohnangebote für Personen, die nicht selbständig wohnfähig sind, Angebote zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8042 - 0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der Jahresabschlüsse, vertraglich vereinbartes Berichtswesen;

Rechtsgrundlage

§ 18 Salzburger Mindestsicherungsgesetz; LGBl NR 63/2010 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010404