Bedarfsorientierte Mindestsicherung Link zur Förderung

Zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zur weitestgehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben, wurde die Bedarfsorientierte Mindestsicherung geschaffen. Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie BezieherInnen einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Bgld. Gebietskrankenkasse zukommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Statutarstädte
https://www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/

Rechtsgrundlage

§§ 9 und 10 Bgld. MSG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1010305