Förderung von Unternehmenskooperationen und -netzwerken Link zur Förderung

Es können alle Vorhaben eines Unternehmens gefördert werden, die darauf ausgerichtet sind, eine Kooperation mit mindestens zwei anderen Partnern einzugehen, um gemeinsam neue, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, oder bestehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wesentlich zu verbessern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung der Förderung entweder als Einmalprämie oder in mehreren Tranchen

Verwendungsnachweis über die angefallenen Projektkosten inklusive Originalrechnungen und Zahlungsbelegen bzw. Bankkontoauszügen, sowie allenfalls tätigkeits- und personenbezogene Zeitaufzeichnungen mit einer aussagekräftigen Beschreibung der dem geförderten Vorhaben zugeordneten Tätigkeiten und Arbeitsstunden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Kooperations- und Netzwerkförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010289