Versehrtengeld täglich aus der bäuerlichen Unfallversicherung Link zur Förderung

  • In der bäuerlichen Unfallversicherung fällt die Dauerleistung der Betriebsrente generell erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) an.
  • Für das erste Jahr nach dem Versicherungsfall besteht ein Anspruch auf Versehrtengeld, wenn nach Ablauf des Jahres noch eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
  • Das Versehrtengeld wird als tägliche Leistung geleistet, wenn ausschließlich aus diesem Versicherungsfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest 30 % zu erwarten ist und ein unfallkausaler Einkommensentfall vorliegt.
  • Das Versehrtengeld wird von Amts wegen gewährt, eine Antragstellung durch den Versicherten ist demnach nicht erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 149g Abs. 1 und 2 Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung des täglichen Versehrtengeldes aus der bäuerlichen Unfallversicherung ist gewährleistet.

Referenznummer

1010073