Förderung der Salzburger Festspiele Link zur Förderung

Deckung allfälliger Betriebsabgänge des ,,Salzburger Festspielfonds''. Zweck des Salzburger Festspielfonds ist die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie die Durchführung von Veranstaltungen anderer Art, soweit diese den Zielen und der Würde der Festspiele entsprechen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Tourismus Förderungs Fonds
stff@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/tourismusfoerderungsfonds

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung in vier Tranchen

Festspielkuratorium und Entsendung von Mitgliedern des Rechtsträgers in die Delegiertenversammlung

Rechtsgrundlage

§ 48 Abs. 1 lit. a Salzburger Tourismusgesetz 2003 - S.TG 2003, LGBL Nr. 43/2003 idgF, sowie Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl Nr. 147/1950
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010024