Förderung Tourismusdestinationen Link zur Förderung

Mit der Destinationsförderung werden für Destinationen finanzielle Anreize zur Entwicklung und Umsetzung von innovativen Leitprodukten und Leitprojekten geschaffen. Durch die Förderung sollen qualitativ hochwertige buchbare Angebote in den Destinationen geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen langfristig gestärkt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

Die Auszahlung der Basisförderung für Tourismusdestinationen erfolgt auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen. Für Destinationsprojekte beträgt der maximale Förderbetrag pro Projekt  € 100.000, die maximal pro Jahr ausbezahlte Förderung je Destination beträgt € 70.000. Die Mindestprojektsumme muss € 20.000 betragen.

Die Auszahlung der Destinationsprojektförderung erfolgt zu je 50% zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Förderübereinkommens bzw. nach Vorlage der Endabrechnung und des Projektabschlussberichts.

Abschlussbericht und Prüfung der Endabrechnung; Evaluierungsgespräche auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung "Gewährung der Destinationsprojektförderung für den Zeitraum 2013 bis 2014" Leistungsvereinbarungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,6 Mio. Euro

Referenznummer

1009992