Kinderbetreuungsförderung Link zur Förderung

Die Förderung soll Familien mit Kindern, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, finanziell unterstützen.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen pro Jahr, jeweils für die Zeiträume September bis Jänner sowie Februar bis August.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009935