Kinderbonus Link zur Förderung

Die Förderung soll Familien mit Neugeborenen sowie Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr finanziell unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/kinderbonus/

Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland auf die Dauer von höchstens zwölf Monaten.

Höhe der Förderung je Einkommensstufe.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Familienförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009927