Arten der Alterspension sowie Pension an unversorgte Angehörige und Witwen(er)fortbetriebspension Link zur Förderung

  • Alterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters
  • Knappschaftsalterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters
  • Knappschaftspension: Laufende monatliche Leistung wegen Dienstunfähigkeit bis zum Anfall einer späteren Pension
  • Korridorpension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Schwerarbeitspension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Langzeitversichertenregelung für SchwerarbeiterInnen: Laufende monatliche Leistung bei besonders langer Beitragsdauer und Vorliegen von Schwerarbeit Pension an unversorgte Angehörige: Laufende monatliche Leistung an Angehörige eines Versicherten bei Verwirkung oder Ruhen seines Leistungsanspruches Witwenfortbetriebspension,
  • Witwerfortbetriebspension: Laufende monatliche Leistung unter Zurechnung von Versicherungsmonaten des verstorbenen Ehepartners

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Alterspension: § 4 APG, §§ 253, 276 ASVG, § 130 GSVG, § 121 BSVG Knappschaftsalterspension: § 276 ASVG Knappschaftspension: § 277 ASVG Korridorpension: § 4 APG Schwerarbeitspension: § 4 APG Langzeitversichertenregelung für SchwerarbeiterInnen: § 607 Abs.14 ASVG, § 298 Abs.14 GSVG, 287 Abs.13a BSVG Pensionen an unversorgte Angehörige: §§ 88, 89 ASVG, §§ 57, 58 GSVG, §§ 53, 54 BSVG Witwenfortbetriebspension, Witwerfortbetriebspension: § 134 GSVG, § 125 BSVG

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Pensionsleistungen erfolgen

Referenznummer

1009836