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Förderung für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote und überbetriebliche Kooperationen (gemeinsam mit der Bundesförderungsstelle).
www.verwaltung.steiermark.at/tourismus
Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt auf Anforderung durch den Förderungsnehmer nach Projektabschluss, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind: