Verstärkerförderung zu TOP-Teil C - Innovation Link zur Förderung

Förderung für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote und überbetriebliche Kooperationen (gemeinsam mit der Bundesförderungsstelle).

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt auf Anforderung durch den Förderungsnehmer nach Projektabschluss, wobei folgende Unterlagen  vorzulegen sind:

  • Rechnungen (Originalrechnungen, Originalzahlungsbelege und Originalkontoauszüge), die auf den Förderungswerber (Antragsteller bzw. Projektträger) lauten und unzweifelhaft den beantragten Förderungsgegenständen zuordenbar sein müssen sowie die Höhe der getätigten Gesamtinvestition dokumentieren. Einbehaltene Haftrücklässe bis zu einem Ausmaß von 3 % können kalkulatorisch als getätigter Projektaufwand geltend gemacht werden, wenn die Hinterlegung der jeweiligen Summe nachgewiesen wird. Es werden ausschließlich Rechnungen mit Rechnungsdatum ab Antragstellung anerkannt.
  • Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular wird Ihnen per E-Mail zugesandt)

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Tourismusförderungsfonds Teil IIIa § 39a-k des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992 in der Fassung vom 17.07.2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009810