Förderung von Hochschülerheimen außerhalb Tirols für die Unterbringung von Tiroler StudentInnen Link zur Förderung

Die Förderung von Hochschülerheimen soll die Unterbringung von Tiroler StudentInnen in Einrichtungen in anderen Bundesländern unterstützen. Pro Tiroler StudentIn kann ein Betrag von bis zu € 50,- pro Jahr für die jeweiligen Hochschülerheime gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sachgebiet Budgetwesen
https://www.tirol.gv.at/budgetwesen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol vom 15.10.2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,004 Mio. Euro

Referenznummer

1009737