Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport - Sportreferat
Förderungswürdige Leistungen sind insbesondere die Errichtung von Solaranlagen bei Clubheimen zur Warmwasseraufbereitung.
Als Solaranlagen im Sinne dieser Richtlinien sind Anlagen zur Warmwasserbereitung mittels Sonnenenergie zu verstehen, die zumindest aus marktüblichen Flach- oder Röhrenkollektoren und einem ausreichend dimensionierten Speicher sowie den für den sachgemäßen Betrieb erforderlichen Armaturen- und Steuereinrichtungen bestehen.