Förderung für Schulveranstaltungen für SchülerInnen im Bundesland Salzburg Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw Schüler.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/02 - Erwachsenenbildung, Bildungsplanung
Gstättengasse 10, 5010 Salzburg
0662 8042-2314
https://www.salzburg.gv.at/bildung_/Seiten/referat_2_02.aspx

Unrechtmäßig bezogene Förderungsbeträge sind zurückzuzahlen (z. B. Nichtbekanntgabe von Förderungen anderer Institutionen für diese Schulveranstaltung, ebenso, wenn die beabsichtigte Schulveranstaltung nicht stattfindet, bzw. wenn an der Schulveranstaltung nicht teilgenommen wurde). Die Summe der Förderungen darf den Betrag der Eigenleistung nicht übersteigen.

Rechtsgrundlage

Förderung für Schulveranstaltungen Sonderrichtlinie gemäß Erlass 2.15 Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009406