Verstärkerförderung zu TOP-Teil D - Restrukturierung Link zur Förderung

Unterstützung von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Förderungen, Beratungen) gemäß KMU-Förderungsgesetz (gemeinsam mit der Bundesförderstelle).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3/3
8010 Graz
+433168774939
michael.schweighofer@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Tourismusförderungsfonds Teil IIIa § 39a-k des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992 in der Fassung vom 17.07.2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009331