Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport - Sportreferat
Förderungswürdige Leistungen
Förderungswürdige Leistungen sind insbesondere die Sanierung vorhandener Sportstätten
Förderungswerber
Förderungen dürfen im Allgemeinen nur gewährt werden:
a) Vereinen, die einem Vorarlberger Sportfachverband angehören,
b) den Dach- und Sportfachverbänden, die ihren Sitz in Vorarlberg haben oder in Vorarlberg eine eigene Landesorganisation unterhalten,
c) Gemeinden,
d) gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften, deren Vereinszweck die Errichtung von Vereinssportstätten oder allgemein öffentlicher Sportstätten ist,
e) sowie in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auch Einzelpersonen.
- Förderungen dürfen nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt werden.
- Das Ansuchen muss vor Ausführung der Leistung gestellt werden und die für die Beurteilung erforderlichen Angaben enthalten.
- Förderansuchen
- Kostenvoranschlag einer behördlichen konzessionierten Firma
- Finanzierungsplan
- genehmigter Bauplan mit Baubeschreibung
- Lageplan
- Grundbuchsauszug bzw. ein Pachtvertrag mit einer Pachtdauer von mind. 20 Jahren - Bestätigung der Gemeinde über die Höhe des Gemeindebeitrages im Antragsjahr