Sportstätten - Sanierung Link zur Förderung

Dem Land Vorarlberg ist eine moderne Sportstätteninfrastruktur zur Ausübung des Breiten- und Spitzensportes sehr wichtig. Daher sollen engagierte Gemeinden und Vereine als Erhalter von Sportstätten bestmöglich unterstützt werden. Im Sinne der Nutzung von möglichen Synergien sollen bei Sportstätten Gemeindekooperationen zusätzlich gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Gesundheit und Sport (IVb), Sportreferat
sport@vorarlberg.at

Die Förderungswürdigkeit muss begründet werden und deren finanzielle Sicherheit muss dargelegt sein.  

Bei Baukosten von mehr als € 72.000,- muss eine positive Stellungnahme des Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) vorgelegt werden.  - Das Eigentum des Förderwerbers an dem Förderobjekt oder ein unkündbares Bestandsverhältnis muss auf mindestens 20 Jahre, bei der Sanierung von Sportstätten auf mindestens 12 Jahre nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Sportstätten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009133