Projektkostenzuschüsse - Sonstige Beiträge Link zur Förderung

Sonstige Beiträge zur Förderung von nicht gewerblichen Tourismusprojekten (z.B. Veranstaltungen)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3, 8010 Graz
03168772144
tourismus@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at/tourismus

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Durchführung der Leistungskontrolle erfolgt auf Basis folgender vorzulegender Unterlagen:

  • Der im Original unterschriebene Förderungsvertrag;
  • Die beglichenen Rechnungen im Original in der Höhe der gewährten Förderung;
  • Eine Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular per E-Mail);
  • Projektabschlussbericht inklusive Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen;
  • Die Einnahmenaufstellung hat eine Auflistung aller anderen dem Förderungsnehmer von öffentlichen oder privaten Stellen aus demselben Grund im selben Zeitraum gewährten Förderungen zu enthalten.

Rechtsgrundlage

§ 6 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009083