Bedarfsorientierte Mindestsicherung Link zur Förderung

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Leistung zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung. Die Mindestsicherung soll eine dauerhafte (Wieder) Eingliederung ihrer BezieherInnen in das Erwerbsleben weitestmöglich fördern. Gefördert werden der Lebensunterhalt sowie der Wohnbedarf. Bei Bedarf erfolgt auch eine Krankenversicherung im Rahmen der Mindestsicherung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Steirische Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12706097/61183307/

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12706097/61183307/

Stadt Graz
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12706097/61183307/

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – StMSG, Stmk. Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung 2016 – StMSG-DVO 2016

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009026