Förderung von Institutionen der Sozialarbeit mit Prostituierten Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen, die folgende Leistungen im Zuge der Sozialarbeit mit Prosituierten anbieten:

  • Gesundheitsvorsorge und -versorgung
  • Unterstützung und Förderung von Ausstiegswünschen
  • Erschließung entsprechender Ausstiegshilfen
  • Vermittlung medizinischer, psychotherapeutischer und rechtlicher Hilfen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz
soziales-integration@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008804