Förderung von Institutionen der Familienhilfe Link zur Förderung

Wenn Familien Unterstützung benötigen, springt die Familienhilfe ein. Sie unterstützt Familien und familienähnliche Lebensformen zuhause in der gewohnten Umgebung und sorgt für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags. Die Familienhilfe ist grundsätzlich eine Überbrückungs- und keine Dauerhilfe, die Einsatzdauer ist auf ca. zwei bis vier Wochen beschränkt. Die Unterstützung im Zuge der Familienhilfe beinhaltet unter anderem folgende Punkte: - Ersatz der haushaltsführenden Person zur Sicherung und Aufrechterhaltung des täglichen Ablaufes in der Familie - Erhalt der Stabilität der Familie - Verbesserung von Defizitsituationen und Vorbeugung von Notsituationen - Sicherung der ökonomischen Situation der Familie - Vermittlung weiterer einschlägiger Dienste

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1008796