Förderung von Institutionen der Wohnungslosenhilfe Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe, die unter anderem folgende Leistungen für Betroffene anbieten:

  • Grundversorgung in der Teestube" (Essen u. Trinken, Duschen, Wäsche waschen, Infos, soziale Kontakte,...) mit angegliederter Beratungsstelle und Notschlafstelle
  • Zugang zu rechtlichen und materiellen Ansprüchen (Beratung und Interventionen)
  • Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum (Beratung und Begleitung) 
  • Bemühungen, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern (neues Meldegesetz, bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz)
  • Psychosoziale Betreuung (Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation)
  • Angebot von zeitlich begrenzter Unterkunft (Notschlafstelle) und längerfristigem Wohnraum
  • Tagesstrukturelle Tätigkeiten (handwerkliche Arbeiten, geringfügige Anstellungen, Freizeitaktivitäten)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

§ 52 Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz - SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1008739