Unterstützung bedrohter Frauen und deren Kinder (Schutzunterkünfte) Link zur Förderung

  • In den Salzburger Frauenhäusern stehen 82 Plätze für Frauen und Kinder zur Verfügung.
  • Förderung der Personal- und Strukturkosten im Rahmen von mittelfristigen Leistungsvereinbarungen; Produktbeschreibungen; wirkungsorientierten Berichtswesen zur anteiligen Finanzierung der drei Salzburger Frauenhäuser.
  • Zeitlich begrenzte, geschützte Unterkunft, Beratung und Unterstützung für von psychischer, physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen, die sich im Bundesland Salzburg aufhalten, samt deren Kindern.
  • Beiträge für Migrantinnen und deren Kinder, die sich in einem der Salzburger Frauenhäuser aufhalten.

Auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg wird der Förderbetrag je nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten im haushaltsrechtlichen Budget des Landes Salzburg des Referats 2/05: Frauen, Diversität, Chancengleichheit geleistet.

Voraussichtliche Erhöhung gem. Mindestsicherungsgesetz wird jährlich festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen, Diversität, Chancengleichheit
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 622 8042-4042
frauen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen/subventionen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es entstehen keine Kosten für die Antragstellung.

Die Auszahlung der Ergänzungsleistung erfolgt im 4. Quartal nach Berichtslegung.

a)  Fachgespräche mit den Förderungsempfänger und Förderungsempfängerinnen.

b) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen sind mittels eGovernment einzureichen.

Rechtsgrundlage

Salzburger Sozialunterstützungsgesetz und Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,7 Mio. Euro

Referenznummer

1008424