Negativsteuer Link zur Förderung

Steuergutschrift für ArbeitnehmerInnen bzw. AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen, wenn die errechnete Einkommensteuer 0 oder kleiner ist.

Die Ermittlung erfolgt bei der (ArbeitnehmerInnen)Veranlagung und wird vom Finanzamt ausbezahlt.

siehe Link (Lohnsteuerrichtlinien)

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 8 EStG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich.

Referenznummer

1008259