Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende Link zur Förderung

Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die dem Zivildienstleistenden nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen. Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen der Zivildienstleistende einen selbständigen Haushalt führt.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
1030 Wien, Marxergasse 2
01/585 47 09
info@zivildienst.gv.at
https://www.zivildienst.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Zivildienstgesetz §§ 25 ff

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

1,956 Mio. Euro

Wirkungsziele

Wohnkostenbeihilfe während des ordentlichen Zivildienstes zur Beibehaltung einer vor dem Zivildienst bereits bestehenden eigenen Wohnung

Referenznummer

1007954