Kriminalprävention - Notwohnung für Betroffene Link zur Förderung

Im Rahmen eines Projektes werden Betroffene im Handlungsfeld „Gewaltschutz“ in einer Notwohnung untergebracht und dort von Experten/innen unterstützt und betreut.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Referat Förderungswesen
BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§25 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige.

Referenznummer

1007830