Vereinsbeitrag für Institut für Menschenrechte/Institut für Europäische Rechtspolitik Link zur Förderung

Mitgliedsbeitragszahlungen an das Institut für Menschenrechte sowie an das Institut für Europäische Rechtspolitik.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung IV-1a
evelyn.hutterer@bmbwf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Mitgliedsverträge

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Budgetiertes Volumen

0,14 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes.

Referenznummer

1007004