Forschungsprämie Link zur Förderung

Unternehmen, die eine begünstigte Forschung selbst betreiben oder in Auftrag geben, können eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen oder der Kosten für die Auftragsforschung geltend machen.

Forschungsprämie

  • 10% für Wirtschaftsjahre bis 2015
  • 12% für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017
  • 14% für Wirtschaftsjahre ab 2018;

    bei  abweichendem Wirtschaftsjahr 2017/2018 14% auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 108c Einkommensteuergesetz1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Entlastung von Unternehmen

Referenznummer

1006931