Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne (Körperschaftssteuer) Link zur Förderung

Resultiert aus einem Schulderlass in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungsverfahren ein Gewinn, ist die auf diesen Gewinn entfallende Körperschaftsteuer in Höhe der nachgelassenen Quote nicht festzusetzen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050233233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 23a KStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

Referenznummer

1006915