Spenden aus dem Betriebsvermögen Link zur Förderung

Unternehmen können Spenden für begünstigte Zwecke (z.B. mildtätige Zwecke, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Tierschutz, Feuerwehr) und an bestimmte begünstigte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Museen, Bundesdenkmalamt) in Höhe von 10 % des Gewinnes als Betriebsausgaben absetzen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 4a Einkommensteuergesetz 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Wirkungsziele

Unterstützung und Absicherung des Spendenaufkommens aus dem privaten Sektor

Referenznummer

1006782