Interner Bildungsfreibetrag Link zur Förderung

Unternehmer, die eine innerbetriebliche Aus- u.Fortbildungseinrichtung haben, können einen Bildungsfreibetrag geltend machen. Bemessungsgrundlage sind die der Aus- u.Fortbildungseinrichtung zuzuordnenden Aufwendungen, höchstens jedoch 2.000 Euro pro Kalendertag der Aus- u.Fortbildungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 4 Z 10 Einkommensteuergesetz 1988

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Referenznummer

1006725