Mitgliedsbeiträge an nationale Organisationen Link zur Förderung

Mitgliedsbeiträge an nationale Organisationen an deren Tätigkeit das BMSGPK ein berechtigtes Interesse hat.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion I
1010 Wien, Stubenring 1

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I
1010 Wien, Stubenring 1

BMSGPK
1010 Wien, Stubenring 1

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion I
1010 Wien, Stubenring 1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Satzung der jeweiligen Organisation

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Mitgliedsbeiträge an nationale Organisationen

Referenznummer

1006691