Umweltförderung - Gewässerökologie Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau oder Schwall sowie Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die nicht im Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1090 Wien
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kpc@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz, Förderungsrichtlinien 2021 - Gewässerökologie für kommunale Förderwerber, Förderungsrichtlinien 2024 für Wettbewerbsteilnehmende

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

200 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz und Erhalt der Lebensgrundlagen und Lebensräume für Mensch und Natur durch nachhaltige Sicherung der Ressource Wasser, der Infrastruktur Trinkwasserver.- und Abwasserentsorgung sowie durch nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz, Wohlfahrt und Erholungswirkung des Waldes

Referenznummer

1006675