Förderung von öffentlichen Büchereien Link zur Förderung

Büchereiförderung des BKA für öffentliche Büchereien unterschiedlicher Rechtsträger.

Gefördert werden Maßnahmen

  • zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes und Anschaffung von Hardware)
  • Neu- oder Umbau im Zuge von Neugründung (Einrichtung, Aufbau des Medienbestandes, Hardware, jedoch keine reinen Baumaßnahmen und die Anschaffung von Bibliothekssoftware)
  • Bibliotheksnetzwerke und Verbünde, d.h. der Verbund von Medien und/oder Dienstleistungen (Veranstaltungen, Fortbildung und Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der teilnehmenden Büchereien)
  • innovative Dienstleistungen mit nachhaltiger Wirkung (sozial-integrative Projekte und digitale Services)

Der Termin und die Modalitäten für die Abrechnung werden mit der Förderungszusage bekanntgegeben.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. 171/1973; Art 17 B-VG; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 BMG 1986

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens

Referenznummer

1006618