Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen Link zur Förderung

Unterstützt werden kann die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungsverordnung 1995 wie z.B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen, die insgesamt länger als vier Tage dauern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Präsidialsektion
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

Schülerbeihilfenbehörde
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Art 17 B-VG; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

Referenznummer

1006402