Klubförderung gemäß Klubfinanzierungsgesetz 1985 Link zur Förderung

Zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben haben die Klubs Anspruch auf einen Beitrag zur Deckung der ihnen daraus erwachsenden Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Parlamentsdirektion; Abteilung A1.4
1017 Wien
+431401102434
markus.schnedhuber@parlament.gv.at
https://www.parlament.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Klubfinanzierungsgesetz 1985, GOG-NR (Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Sicherung der hohen Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren zur Stärkung des Parlamentarismus

Referenznummer

1006113