Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher Fonds) Link zur Förderung

lt. BGBL I Nr. 67/2006 § 3 Z 1 Zuwendungen nach Maßgabe der jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung an den Auslandsösterreicher Fonds (AÖF). Der AÖF dient der Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland, die beim Fonds eine derartige Unterstützung beantragen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMEIA
Minoritenplatz 8, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Auslandsösterreicher Fonds Gesetz BGBL I Nr.67/2006

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Hilfestellung für in Not geratene Auslandsösterreicher

Referenznummer

1005164