BMK - BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion VII Klima- und Umweltschutz
Gefördert werden Tätigkeiten, die die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Versorgungssicherheit zum Gegenstand haben und die im Förderungsansuchen (basierend auf den ARR 2004) festgelegten Bedingungen erfüllen.