Förderung von Aktivitäten im Energiebereich Link zur Förderung

Gefördert werden vorrangig Aktivitäten, die der Steigerung der Energieeffizienz, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Versorgungssicherheit dienen

Rechtsgrundlage

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1005008