Das Arbeitsmarktservice kann Dienstleistungen die es selber nicht bereitstellen kann oder deren Bereitstellung unzweckmäßig oder unwirtschaftlich wäre, durch vertragliche Vereinbarungen an geeignete Einrichtungen übertragen.
Solche Beratungsleistungen sind z.B.:
- Unterstützung der Organisationen bei der Zusammenstellung von Abrechnungsunterlagen,
- Vorprüfung der Abrechnungsunterlagen,
- Laufende Anpassung von Dokumentvorlagen und sonstigen Behelfen,
- Standardisierung der Kommunikationsabläufe zwischen AMS und Beratungseinrichtungen,
- Moderation und Mediation.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Vorlage eines entsprechenden Projektkonzeptes und die Zustimmung des AMS-Verwaltungsrates.