Outplacementstiftung Link zur Förderung

Förderung von Dienstleistungen im Rahmen von Outplacementstiftungen.

Die Maßnahmen der Arbeitsstiftung sind ein sozialpartnerschaftliches Instrument, die infolge des Strukturwandels notwendige Anpassungsprozesse arbeitsmarktpolitisch unterstützen.

Das Arbeitsmarktservice kann über die Option einer Arbeitsstiftung als Instrument für einen sozialverträglichen Personalabbau bzw. als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels informieren (und allenfalls unter bestimmten Bedingungen beschränkt fördern). Ob Maßnahmen der Arbeitsstiftung bereitgestellt werden oder nicht, hängt von der Initiative und Finanzierung der betroffenen Unternehmen und von der Mitwirkung der überbetrieblichen bzw. betrieblichen Sozialpartner ab.

Die Mitfinanzierung des Arbeitsmarktservice ist grundsätzlich auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die TeilnehmerInnen beschränkt (Leistungsfortbezug mit DLU-Mindestsicherung oder DLU-Beihilfe; allenfalls Beihilfe für Kursnebenkosten und für Kinderbetreuung).
Die Kosten für die Errichtung und für den laufenden Betrieb der Stiftungseinrichtung (Stiftungsmanagement) sowie die Maßnahmenkosten für die TeilnehmerInnen (einschließlich der notwendigen Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen) sind grundsätzlich von den Unternehmen, durch Beteiligungen anderer Stellen oder aus sonstigen Beiträgen zu finanzieren. Ist der Stiftungseinrichtung – trotz ernstlicher Bemühungen – die Ausfinanzierung des Stiftungsprojektes nicht möglich, kann das Arbeitsmarktservice in beschränktem Ausmaß eine Projektförderung gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1004894