24h-Betreuungsförderung Link zur Förderung

Die Förderung dient dem Zweck eines finanziellen Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in ihrem eigenen zu Hause betreut zu werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Link (Homepage Sozialministerium)

https://www.sozialministeriumservice.at// (Homepage Sozialministeriumservice)

http://www.pflegeheim.at/ (Pflegeheim)

Insbesondere wird der Sozialversicherungsstatus der Betreuungskraft geprüft und es erfolgt eine Abfrage im zentralen Melderegister hinsichtlich der Betreuungskraft; erfüllt die Betreuungskraft die Qualitätsanforderung "sechsmonatige sachgerechte Betreuung" so findet ein verpflichtender Hausbesuch statt; etc.

Rechtsgrundlage

§21b BPGG, BGBl. I Nr. 34/2007
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

102,206 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.

Referenznummer

1004647