Publizistikförderung Link zur Förderung

Förderung periodische Druckschriften, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
+43 1 58058-0
rtr@rtr.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Abschnitt II Publizistikförderungsgesetz 1984
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,34 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen - mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz - sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts.

Referenznummer

1004365