Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Link zur Förderung

Bezieher/innen von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie von Personen, die ausschließlich wegen Anrechnung eines Partner/innen/einkommens keine Notstandshilfe erhalten, sind in die gesetzliche Pensionsversicherung einbezogen. Aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung werden die Pensionsversicherungsbeiträge an die Träger der Sozialversicherung geleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
https://www.bmafj.gv.at/Services/Kontakt.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF § 8 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit durch soziale Absicherung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1004100