Insolvenz-Entgelt Link zur Förderung

Insolvenz-Entgelt ist die Leistung des Insolvenz-Entgelt-Fonds, welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) – im Fall eines Insolvenztatbestandes nach § 1 IESG anstelle der vom/von der Arbeitgeber/-in nicht bezahlten ArbeitnehmerInnenforderungen ausbezahlt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

IEF-Service GmbH
https://www.insolvenzentgelt.at/

Rechtsgrundlage

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG), BGBl. Nr. 324/77 vom 2.6.1977 igF

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen

Referenznummer

1004035