Aufzugseinbauten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Wien
Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges, sowie die sicherheitstechnische Nachrüstung eines vorhandenen Aufzuges, kann als Einzelverbesserungsmaßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung des Investitionszuschusses darf dabei jenen Betrag nicht übersteigen, der sich aus 80.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen zuzüglich 20.000 Euro für jede weitere allgemein zugängliche Station zusammensetzt.