Berufsausbildungsassistenz Link zur Förderung

  • Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz  maßgeschneiderte Unterstützungsangebote im Rahmen der Lehre bzw. bei einer Teilqualifizierung. Durch die Beratung und Begleitung der Berufsausbildungsassistenz wird den Jugendlichen ein erfolgreicher Abschluss ihrer Ausbildung ermöglicht.
  • Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche in Anspruch nehmen, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Abschluss der Hauptschule/neue Mittelschule, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen, oder wenn eine vom Arbeitsmarktservice oder vom Sozialministeriumservice beauftragte Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungseinrichtung feststellt, dass der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß §1 des Berufsausbildungsgesetzes aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs.1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit. d BEinstG; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „NEBA-Angebote“ Abs. 2.3

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1003631