Unterstützung für humanitäre Standeszwecke für Patentanwälte Link zur Förderung

Die Patentanwaltskammer hat die vergüteten Beträge zur Unterstützung von erwerbsunfähigen oder unverschuldet in Not geratenen Patentanwälten, von überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partnern und von Waisen nach Patentanwälten oder für andere humanitäre Standeszwecke zu verwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

marcus.ernst@patentamt.at
Dresdner Straße 87, 1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 24 Abs. 3 Patentanwaltsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,075 Mio. Euro

Wirkungsziele

humanitäre Hilfeleistung

Referenznummer

1003540